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Sicherheitstechnik

Brandschutzklappen

Brandschutzklappen spielen eine wichtige Rolle im Brandschutz. Im Brandfall unterbrechen sie den Lüftungskanal und verhindern so, dass sich Feuer und Rauch ausbreiten können.
 
Ob Brandschutzklappensanierung oder Wartung von Brandschutzklappen unterschütz sie die AG-Technik mit geschultem Mitarbeiter.  
WARTUNG / INSTANDHALTUNG Brandschutzklappe

Laut der aktuellen Gesetzgebung ist die Sicherheitsüberprüfung zur  Instandhaltung der Brandschutzklappen nach DIN EN 133064 in Verbindung  mit DIN 310515 mindestens in halbjährlichem Abstand durchzuführen; bei  zwei aufeinanderfolgenden Prüfungen ohne Beanstandungen ist die  Kontrolle ab diesem Zeitpunkt nur noch einmal im Jahr durchzuführen.  Entsprechend den Vorschriften der Landesbauordnungen muss jede Prüfung  in einem fortlaufenden Wartungsprotokoll dokumentiert werden und jede  Brandschutzklappe erhält bei bestandener Prüfung einen Prüfaufkleber.
Unsere Leistung auf einen Blick

  • Sämtliche Sicherheitsprüfungen und Inspektionen für Brand- und Rauchschutzklappen gemäß UVV, LBO und DIBt, Wartungsvorschriften und Lüftungsanlagenrichtlinien
  • Sachkundige Kontrollen für Klappen jeglicher Art und aller Hersteller aus einer Hand
  • Komplette Prüfung Ihrer sonstigen Brandschutzeinrichtungen einschließlich Brandschutztüren, Rauchschutztüren, Feuerabschlüssen, Feststellanlagen und Förderanlangenabschlüssen,  Brandschutztore, Brandschutzklappen
 
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)

Eine Rauch- und Wärmeabzugsanlage (RWA) dient dem vorbeugenden Brandschutz und soll im Brandfall den Brandrauch schnellstmöglich aus Gebäuden nach außen abführen. Ohne den Einsatz von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) füllen sich bei einem Brand Räume und eventuell auch Fluchtwege innerhalb weniger Minuten vollständig mit Rauch. Regelmäßige Kontrollen, mindestens einmal jährlich, und die  dementsprechende fachgerechte Wartung sind unerlässlich, damit die  Rauch- und Wärmeabzugsanlagen im Ernstfall auch wirklich einwandfrei  funktionieren.
WARTUNG / INSTANDHALTUNG Rauch- und Wärmeabzugsanlage

Verschiedene Umwelteinflüsse, wie Schmutz, Staub, Feuchtigkeit und Wind, können die Funktionstüchtigkeit negativ beeinflussen. Daher sind jahrelang nicht gewartete RWA oft nicht betriebssicher. Außerdem besteht die Gefahr, dass in Gewerbe- und Industriegebäuden aggressive Produktionsdämpfe, wie zum Beispiel Ölnebel und Fette ausgesetzt werden können. Deswegen sind Bauherren und Betreiber von Gebäuden laut der Norm DIN 18 232 gesetzlich dazu verpflichtet, eine regelmäßige Prüfung, Wartung und Instandhaltung bei den Rauch- und Wärmeabzugsanlagen durchzuführen.
Feststellanlagen

Im Brandfall stellen Feuerschutzabschlüsse sicher, dass sich ein Feuer  nicht ungehindert im ganzen Gebäude ausbreiten kann. Daher müssen Türen  und Tore in Brandabschnittswänden für diesen Zweck geprüft und  zugelassen werden sowie laut Vorschrift selbstschließend sein.
WARTUNG / INSTANDHALTUNG Feststellanlage

Laut der Gesetzgebung ist eine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) für den ordnungsgemäßen Betrieb einer Feststellanlage notwendig. Da früher viele Feststellanlagen im Markt keiner regelmäßigen Inspektion, Wartung und Instandsetzung unterzogen worden sind, sind die Vorschriften seit März 2011 mit der Norm DIN 14677 für die Instandhaltung von Feststellanlagen verschärft worden. Seitdem muss jede Feststellanlage mindestens eimal im Jahr gewartet werden.
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